Bei einer Polizeikontrolle waren die vier flüchtigen Gefangenen aus dem Wagen gesprungen, zwei wurden festgenommen, die zwei anderen, darunter der Sohn der Frau, sind noch in Freiheit. Sie werden mit internationalem Haftbefehl gesucht. Zwei weitere Ausbrecher waren gleich nach der Flucht von Wärtern festgenommen worden.
Aus dem Gefängnis ausbrechen ist nicht strafbar, Fluchthilfe leisten wohl. Strafbar sind auch Straftaten, die bei der Flucht begangen werden. Dass Ausbrechen nicht strafbar ist, leitet sich aus dem Menschenbild ab, dass jeder Mensch nach Freiheit strebt. Es ist Aufgabe des Strafvollzugs, Ausbrüche zu verhindern.
Der CD&V-Abgeordnete Verherstraeten hat jetzt einen Gesetzenwurf angekündigt, dem zufolge der Ausbruchversuch weiterhin straffrei bleibt, sich aber negativ auf einen Antrag zur vorzeitigen Haftentlassung auswirken würde.
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