Die christliche und sozialistische Gewerkschaft wollen den Verfassungsgerichtshof anrufen, um gegen die neue Gesetzgebung im Rahmen der kommunalen Ordnungsstrafen vorzugehen.
Ihren Angaben zufolge schränken diese ihre Aktionsfreiheit ein. So seien Gewerkschafter bereits wegen der Verteilung von Flugblättern bestraft worden.
Diese Gesetzgebung ist am 1. Januar in Kraft getreten und sieht unter anderem die Herabsetzung der Altersgrenze für Bestrafungen von 16 auf 14 Jahre und die Anhebung der Geldbußen vor.
Ordnungsstrafen werden bei kleineren Straftaten verhängt, beispielsweise wegen des Anbringens von Graffitis und nächtlicher Ruhestörung. Viele Gemeinden hatten sich gegen die Herabsetzung der Altersgrenze ausgesprochen.
Jugend- und Menschenrechtsorganisationen befürchten die Entwicklung einer Paralleljustiz.
belga/cd - Illustrationsbild: Virginie Lefour (belga)