Die auffälligste Änderung ist das Bargeld-Verbot für Einkäufe über 3.000 Euro. Ab dieser Summe gilt: Entweder per Karte zahlen oder überweisen. Das Phänomen der Geldwäsche will das föderale Wirtschaftsministerium so bekämpfen. Bislang lag die Obergrenze bei 5.000 Euro.
Beim Autokauf, im Antiquitätenladen oder beim Goldschmied heißt es also künftig: Ab einer Summe von 3.000 Euro dürfen nur noch zehn Prozent bar bezahlt werden. Der Rest muss per Bankkarte gezahlt oder überwiesen werden. Hält man sich nicht an die Regel, drohen Käufer und Verkäufer saftige Geldstrafen von 1.500 bis zu 1,3 Millionen Euro.
Ab dem 1. Januar gibt es in Belgien nur noch eine Kündigungsfrist - egal, ob man einen Arbeitsvertrag als Arbeiter oder Angestellter hat. Auf die Änderung hatte das Verfassungsgericht gedrängt. Wer zwei Jahre beschäftigt ist, hat Anrecht auf elf Wochen Kündigungsfrist. Wer fünf Jahre im Dienst war, auf 18 Wochen. Wer länger unter Vertrag war, für den verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Wochen pro Dienstjahr. Die neue Regelung gilt zunächst nur für Arbeitsverträge, die ab dem 1. Januar geschlossen werden. Außerdem gelten in einigen Wirtschaftszweigen Übergangsregelungen.
Wer 62 Jahre oder älter ist, 44 Dienstjahre vorweisen kann und nicht in den Ruhestand geht, erhält einen Rentenbonus. Und zwar 2,3 Euro pro zusätzlich geleisteten Tag. Die Rente kann damit um 700 Euro im Jahr höher ausfallen.
Die beliebten Dienstleistungsschecks werden teurer und zwar um 50 Cent pro Stück. Ab dem neuen Jahr kosten die Schecks dann neun Euro. Die steuerliche Absetzbarkeit beträgt weiterhin 30 Prozent. Mit Dienstleistungsschecks kann man unter anderem Putzfrauen, Haushaltshilfen und Tagesmütter legal bezahlen.
Die Visite beim Hausarzt verteuert sich um 30 Cent auf künftig 24,48 Euro. Im Gegenzug sinkt der Preis von Generika-Arzneimitteln um 2,5 Prozent. Wer einen Anwalt zu Rate zieht, muss sich ab dem 1. Januar auf höhere Honorare einstellen. Rechtsanwälte müssen künftig nämlich 21 Prozent Mehrwertsteuer abführen. Bislang waren sie davon befreit.
Zeitgleich mit dem Jahreswechsel werden Briefmarken in Belgien teurer. Eine Inlandssendung kostet künftig 70 Cent - bislang waren es 67. Auch die meisten Telefon- und Fernsehanbieter heben ihre Preise leicht an. Eine Änderung entlastet die Brieftasche dagegen: Ab dem 1. Januar wird die SIS-Karte aus dem Verkehr gezogen. Für einen Besuch beim Arzt oder in der Apotheke genügt der Personalausweis. Damit müssen wir eine Plastikkarte weniger mit uns herumtragen.
Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)
Wie nicht anders zu erwarten, liest man in erster Linie "teurer, teurer, teurer..."
Na und was die "Entlastung" der Brieftasche angeht: Bisher habe ich mir an der SIS-Karte noch keinen "Bruch" gehoben. 😉