Dazu machte er von seiner Dienstwaffe Gebrauch.
In den vergangenen Tagen hatten sich bereits zwei Polizeibeamte in der Wallonie mit ihrer Dienstwaffe erschossen. Seit 2006 dürfen Polizisten ihre Dienstwaffen nicht mehr mit nach Hause nehmen. Sie müssen nach Dienstschluss in einer Waffenkammer der Polizei aufbewahrt werden. Der Einschluss der Waffe muss vom Dienststellenleiter beaufsichtigt werden. Der Polizeichef in Halle sagte, dass die Einhaltung dieser Vorschrift in der Praxis schwer zu kontrollieren sei.
vrt / sh