Das Strafvollstreckungsgericht in Brüssel hat einen Antrag des Dutroux-Komplizen Michel Lelièvre auf Hafturlaub abgelehnt. Lelièvre hatte beantragt, tagsüber das Gefängnis verlassen zu dürfen.
Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass er keinen konkreten Plan zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorlegen konnte.
Im Juni hatten die Richter dem Dutroux-Komplizen unter strengen Auflagen fünf Tage Hafturlaub zugestanden. Beim ersten Freigang hatte er durch den Genuss von Alkohol gegen die Regeln verstoßen.
Michel Lelièvre war im Jahr 2004 zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Er war der Handlanger von Kindermörder Marc Dutroux. Lelièvre war unter anderem an der Entführung von An Marchal, Eefje Lambreks, Sabine Dardenne und Laetitia Delhez beteiligt.
belga/est - Bild: Laurie Dieffembacq (belga)