Ein Gericht in Ostflandern hat zwei Betrüger wegen Verfahrensfehlern freigesprochen. Die beiden Bauunternehmer hatten für Renovierungsarbeiten an Dutzenden Häusern Vorschüsse gefordert und bekommen, ohne die Arbeiten jedoch auszuführen.
Anfang Dezember wurden die beiden festgenommen. Weil der Untersuchungsrichter den Ermittlungsantrag nicht unterzeichnete, gilt die Festnahme als nicht rechtens.
belga/jp