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Steuerfreiheit bei Zinserträgen: Geens öffnet Hintertür

17.12.201307:33
Börse in Brüssel (Illustration)

Finanzminister Koen Geens hat für die geplante Reform der Besteuerung von Sparprodukten einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Für den Nachweis, nicht mehr als 1.880 Euro an Zinserträgen eingenommen zu haben, soll jetzt eine "Erklärung auf Ehrenwort" reichen.

Zu den Reformplänen für den Finanzsektor gehört die Ausweitung des Steuerfreibetrags auf mehrere Finanzprodukte. Bisher galt der Betrag von 1.880 Euro ja nur für Sparbücher. Künftig soll dieser Freibetrag auch für Kassenbons, Aktien oder Obligationen gelten.

Laut Finanzminister Geens soll der Sparer oder Anleger dafür seine Erträge aber nicht mehr offenlegen müssen; eine so genannte "Erklärung auf Ehrenwort" würde reichen.

Geens war am Abend zu Gast in der VRT-Fernsehsendung Terzake. Und dabei standen natürlich seine Pläne zur Finanzmarktreform im Vordergrund. Geens betonte zunächst, dass er bestimmt nicht die Sparer oder Anleger schröpfen wolle; ihm gehe es allein um die Wirtschaft.

Konkret: Durch die Ausweitung der Steuerbefreiung von Bankkonten auf andere Geldanlagen soll mehr Geld in die Realwirtschaft fließen, statt auf Konten zu schlummern.

Nur war insbesondere den Liberalen der Preis dafür zu hoch. Nach dem bisherigen Vorschlag musste der Steuerpflichtige seine Erträge quasi offenlegen, um eben zu beweisen, dass seine Renditen unter der Grenze von 1.880 Euro liegen.
Geens öffnete dann aber in Terzake überraschend eine Hintertür:

Eine "Erklärung auf Ehrenwort" würde reichen, wo der Steuerpflichtige also versichert, dass seine Kapitalerträge nicht die Grenze von 1.880 Euro überschreiten. Ob das den Widerstand der OpenVLD bricht... am Nachmittag wird jedenfalls weiterverhandelt.

Foto: Jorge Dirkx (afp)

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