Konsumenten können ab dem nächsten Frühjahr eine Gruppenklage einreichen, um Schadenersatz zu erlangen. Das hat der Ministerrat am Freitag in Brüssel entschieden.
Bisher konnten Verbraucher nur ein Einzelklagen für ihre Rechte kämpfen. Davor schrecken Konsumenten häufig zurück, weil sie den Kampf gegen einen großen Konzern alleine nicht auf sich nehmen wollen.
Der neue Gesetzesvorstoß sieht vor, dass die Kläger vor Gericht von einer Verbraucherschutzorganisation vertreten werden müssen. Die Vertretung durch Anwälte ist nicht vorgesehen. Damit soll eine Klageflut verhindert werden.
Das Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen.
belga/vrt/sh - Bild: Thierry Roge (belga)