Die vom belgischen Senat geplante Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige ist in Deutschland auf Kritik gestoßen. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach am Freitag in Berlin von einer Bankrotterklärung.
Nach dem vom belgischen Senat am Donnerstag verabschiedeten Gesetzentwurf sollen auch Menschen unter 18 Jahren unter bestimmten Umständen das Recht auf Sterbehilfe bekommen. Der Vorschlag muss noch von der ersten Kammer gebilligt werden. Kindern soll Sterbehilfe erlaubt sein, wenn sie todkrank sind und schwer leiden. Die Eltern müssten zustimmen.
Belgien gilt in der Sterbehilfe als Pionier: Bereits 2002 wurde sie für Erwachsene legalisiert. Voraussetzung ist, dass sie unter unheilbaren Krankheiten leiden und Ärzte ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Im vergangenen Jahr wählten 1432 Belgier diesen Tod, ein Viertel mehr als im Vorjahr. In der EU ist Sterbehilfe derzeit außerdem in den Niederlanden und Luxemburg erlaubt.
Brysch forderte das Europäische Parlament und den Europarat auf, der Ausweitung der aktiven Sterbehilfe in Belgien entgegenzuwirken. "Jeder hat ein Recht auf Sterben, aber Töten ist nicht die Fortführung der humanen Sterbebegleitung." Denn die Frage sei, wer entscheide, wann ein Leiden unerträglich sei. "Einen objektivierbaren Leidenskatalog, den Ärzte bei ihrer Entscheidung für oder gegen das Leben nur abzuhaken brauchen, kann es nicht geben."
dpa/sd - Bild: Nicolas Maeterlinck (belga)