Das Geld war seit April 1997 auf Veranlassung der Berner Regierung in der Schweiz blockiert gewesen. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte Mobutus der Bevölkerung der Demokratischen Republik Kongo zugute kommen. Das oberste Strafgericht der Schweiz entschied jetzt, dass die Blockierung der Gelder nicht rechtmäßig war.
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