Wer mit vereisten Scheiben am Fahrzeug unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro. Darauf weist die Polizei in verschiedenen Polizeizonen des Landes hin. Autofahrer sind verpflichtet, alle Scheiben von Eis zu befreien. Auch Autofahrer, die nur die Windschutzscheibe frei gekratzt haben, müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Wer mit nur teilweise vom Eis befreiten Scheiben fährt, geht ein höheres Unfallrisiko ein, warnte eine Polizeisprecherin aus Antwerpen. So könne man Fußgänger oder Radfahrer leichter übersehen und anfahren.
vrt/sh