Die unabhängige Selbständigen-Gewerkschaft NSZ fordert eine härtere Vorgehensweise gegen Scheinselbständige aus dem EU-Ausland. EU-Bürger können eine Aufenthaltsgenehmigung erwerben und haben Zugang zu Sozialleistungen, wenn sie sich als Selbständige niederlassen.
Nach Zahlen aus dem zuständigen Ministerium von Sabine Laruelle handelt es dabei in der Hälfte der Fälle um Scheinselbständige, die ein Gewerbe in Belgien anmelden, die notwendigen Voraussetzungen dafür aber nicht erfüllen.
Insbesondere Rumänen, Polen und Bulgaren machten im Jahr 2012 fast ein Fünftel aller Existenzgründungen in Belgien aus. 13 Prozent davon gaben bereits nach weniger als einem Jahr ihre Selbständigkeit wieder auf.
Die NSZ fordert, dass Scheinselbständige zu unrecht bezogene Leistungen wie Kindergeld zurückzahlen müssen und mit einem Bußgeld belegt werden.
belga/sh - Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)