Demnach gilt ab dem kommenden Jahr ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, in denen Mahlzeiten angeboten werden. Einzige Ausnahme sind Gaststätten, die verpackte Esswaren mit einer Haltbarkeitsdauer von mindestens drei Monaten servieren. Dazu gehören beispielsweise Chips oder Nüsse zum Getränk.
Gesundheitsministerin Onkelinx möchte mittelfristig ein totales Rauchverbot im gesamten Horeca-Sektor durchsetzen.
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