Die belgischen Eltern, die vor neun Jahren das sogenannte Baby D. von einer Leihmutter austragen ließen, sind im Berufungsverfahren in Gent freigesprochen worden. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Paar sich sehnlichst ein Kind gewünscht habe und den Auftrag an die Leihmutter nicht als Kaufgeschäft betrachtet hätten.
Die Leihmutter hatte dem Paar aus Antwerpen gesagt, dass sie das Kind verloren habe, um es danach im Internet zum Verkauf anzubieten. Ein niederländisches Paar bekam schließlich das Baby für 12.000 Euro.
Die Strafen für die Leihmutter und ihren Partner wurden bestätigt: Die Leihmutter wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung und ihr Partner zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch das Urteil gegen die niederländischen Eltern, denen inzwischen die Vormundschaft zugesprochen wurde, ist bestätigt worden: acht Monate Haft auf Bewährung.
belga/vrt/est - Illustrationsbild: Yoshikazu Tsuno (afp)