Das Kassationsgericht hat den Antrag des wallonischen Regionalabgeordneten Bernard Wesphael am Dienstag abgewiesen.
Bernard Wesphael hatte gegen den Beschluss der Genter Anklagekammer Einspruch eingelegt. Diese hatte entschieden, dass der Politiker wegen Mordverdachts weiter in Untersuchungshaft bleibt.
Der Politiker Bernard Wesphael befindet sich seit dem Tod seiner Frau Véronique Pirotton am 31. Oktober in Ostende im Gefängnis. Seine Anwälte hatten die Entlassung ihres Mandanten aus der U-Haft gefordert und auf seine parlamentarische Immunität verwiesen. Die Richter des Kassationshofes urteilten am Dienstag, dass diese nicht für ein Tötungsdelikt in Anspruch genommen werden könne.
Mit dem Antrag auf Freilassung war der 55-jährige Politiker bereits zweimal vor Gericht gescheitert.
belga/rtbf/jp/mh - Archivbild: Benoît Doppagne (belga)