Elf Begnadigungen hat König Philippe seit dem 21. Juli gewährt - in den meisten Fällen zu Gunsten von Verkehrssündern. Diese Meldung hatte für einen Sturm der Entrüstung gesorgt. Das belgische Institut für Straßenverkehrssicherheit und auch Verbände von Angehörigen von Verkehrsopfern sprachen von einem "falschen Signal".
Den König dafür verantwortlich zu machen, sei aber falsch, unterstrich allen voran Premierminister Elio Di Rupo bei einer Pressekonferenz in Luxemburg, wo er sich anlässlich des Besuchs von König Philippe und Königin Mathilde im Großherzogtum aufhielt.
Jede Entscheidung, auch eine Begnadigung, falle in die Verantwortung der Regierung. Im vorliegenden Fall würden die Entscheidungen von der Justizministerin vorbereitet und lediglich dem König zur Unterzeichnung vorgelegt.
Justizministerin Annemie Turtelboom übernahm denn auch die Verantwortung. Bei den elf Begnadigungen handele es sich um menschliche Härtefälle, etwa Menschen, die im Endstadium krank seien. Schlimme Vergehen seien im Übrigen von einer solchen Maßnahme ausgenommen.
Dennoch werde sie bis zur Wahl auf weitere Gnadenerlasse verzichten; sie wolle dem Parlament die Möglichkeit geben, über eine mögliche Reform des Begnadigungsrechts in aller Besonnenheit zu debattieren. Eine solche Reform setzt in jedem Fall eine Verfassungsänderung voraus.
Bild: John Thys (afp)