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  • 80 Jahre BRF
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Bahn muss auch bei höherer Gewalt entschädigen

27.11.201310:36
Lokführerstreik: Wartende Zugreisende im Bahnhof Bruxelles-Midi
Lokführer streiken am Samstag: Zugreisende müssen mit Problemen rechnen

Nach dem Willen den Föderalregierung soll die Bahn künftig Reisenden bei Zugausfällen immer Entschädigungen zahlen, und zwar unabhängig vom Grund für den Ausfall. Bisher zahlte die SNCB nicht bei höherer Gewalt.

Die SNCB soll Bahnreisende bei Zugausfällen immer entschädigen, auch in Fällen höherer Gewalt wie zum Beispiel Unwetter und unangekündigte Streiks. Das hat der zuständige Minister Labille angekündigt. Er verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. September.

Dieses Urteil sieht vor, dass Eisenbahngesellschaften auch bei Verspätungen Schadenersatz leisten müssen. Die neue Regelung gilt rückwirkend.

Die Bahn ist momentan dabei, die Änderungen in ihre Internetseite einzuarbeiten. Auf die SNCB kommt möglicherweise eine Kostenexplosion zu.

Der CD&V-Kammerabgeordnete Jef Van Den Bergh hat ausgerechnet, dass ein Streiktag die Bahn bis zu 1,2 Mio Euro kosten könnte. Das ist in etwa soviel, wie sie derzeit in einem ganzen Jahr an Entschädigungen bezahlt.

 

 

vrt/jp/sh - Foto: Nicolas Maeterlinck (belga, BRF-Archiv)

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