Ob die Sterbehilfe in Zukunft auch auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet wird, darüber stimmt am Mittwoch der zuständige Ausschuss im Senat ab. Euthanasie ist in Belgien seit 2002 zugelassen. Bislang allerdings nur für Erwachsene.
Der Gesetzesentwurf stammt von den Liberalen und den Sozialisten. Ihre Koalitionspartner, die Christdemokraten von CD&V und CDH, lassen sie dabei links liegen.
Sie hatten ethische und moralische Bedenken ins Feld geführt. Außerdem geht ihnen das Ganze zu schnell. Der Gesetzesvorschlag könnte aber von einer alternativen Mehrheit verabschiedet werden. Die N-VA und die Grünen haben bereits ihre Mitarbeit zugesagt.
Und so sieht der Gesetzesvorschlag aus: Die aktive Sterbehilfe wird auch für kranke Jugendliche im Endstadium möglich. Allerdings nur, wenn es sich um eine physische Krankheit handelt und die Eltern zustimmen. Zahlreiche Kinderärzte hatten die Legalisierung der Sterbehilfe gefordert, weil sie schon längst gängige Praxis sei und die Mediziner illegal handeln würden.
Ob das Gesetz auch tatsächlich bald in Kraft treten wird, ist allerdings fragwürdig. Denn selbst wenn der Senats-Ausschuss zustimmt, muss danach noch das Plenum sein Einverständnis geben und im Anschluss der Ausschuss und die vollständige Kammer. Bis zur Auflösung des Parlaments wegen der Wahlen im kommenden Jahr ist die Zeit also knapp bemessen…
Foto: Olivier Vin (belga, hier BRF-Archiv)