Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich darauf verständigt, die Hinterbliebenenrente für unter 45-Jährige in eine Übergangsbeihilfe umzuwandeln. Länger lebende Partner sollen demnach übergangsweise ihren Beruf weiterhin voll ausüben können, ohne eine Verringerung der Hinterbliebenenrente zu befürchten.
Der Zeitraum umfasst ein Jahr für Hinterbliebene ohne Kinder und zwei Jahre, wenn Kinder zu Lasten sind. Die Änderung ist Teil einer Rentenreform, die 2015 in Kraft treten soll. Vorgesehen ist außerdem, dass auch die letzten Monate einer Berufslaufbahn für die Rente berechnet werden.
Die Sozialpartner hatten sich nach einem Gespräch mit Föderalminister De Croo geeinigt. Sollten Regierung und Parlament der Reform zustimmen, gelten die Neuerungen für alle, die ab dem 1. Januar 2015 in den Ruhestand treten.
vrt/jp - Bild: Siska Gremmelprez (belga)