Das Strafgericht in Gent urteilte an diesem Montag über einen besonderen Fall von kommerzieller Leihmutterschaft. 2008 zahlte eine Frau 13.000 Euro an eine Frau, die sich als Leihmutter anbot. Sie gebar Zwillinge, von denen sich herausstellte, dass nicht ein Spender, sondern der Ehemann der Vater ist.
Die Frau ist in der Zwischenzeit verstorben. Zuvor hatte sie die Babys übergeben. Die beiden, inzwischen fünfjährigen Jungen leben bei der Auftraggeberin beziehungsweise Käuferin. Von Zeit zu Zeit besucht sie der Vater. An diesem Montag standen diese und der Vater, der die Kinder verkauft hatte, vor Gericht.
Das Gericht verurteilte den Verkauf der Kinder als verwerflich, weil sich die Kinder belastende Fragen stellen werden. Es zeigte aber auch Verständnis für die Geldnot der Leihmutter und ihres Mannes sowie für den Kinderwunsch der anderen Frau, bei der die Zwillinge vorläufig auch bleiben dürfen.
Die Frau kam in die Gunst der Ausstellung des Urteils, der Ehemann der Leihmutter, und in diesem Fall der biologische Vater erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.
Die Anwälte der Frau riefen dazu auf, für Leihmutterschaft einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen.
belga/fs