Das Strafgericht von Gent hat in einem Fall von Kinderhandel milde Strafen verhängt. Eine Frau, die bei einem Ehepaar ein Kind "bestellt" hatte, geht straffrei aus. Die Leihmutter ist inzwischen verstorben, ihr Ehemann erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.
Die Verstorbene und ihr Ehemann hatten versprochen, der mitangeklagten Frau gegen Bezahlung bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches zu helfen. Die Leihmutter brachte Zwillinge zur Welt, die sie der Frau übergab. Dafür bekam sie 13.000 Euro.
Das Gericht verurteilte den Verkauf der Kinder als verwerflich, zeigte aber auch Verständnis für die Geldnot der Leihmutter und ihres Mannes sowie für den Kinderwunsch der anderen Frau, bei der die Zwillinge vorläufig auch bleiben dürfen.
vrt/sh