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Reaktion auf Bankenkrise: Geens stellt Reformpläne vor

25.11.201307:23
Finanzminister Koen Geens (CD&V)
Finanzminister Koen Geens (CD&V)

Bonus-Zahlungen sollen in Ausnahmefällen erlaubt bleiben. Banken sollen maximal 2,5 Prozent ihres Eigenkapitals an der Börse anlegen dürfen. Zinseinkünfte bis 1.880 Euro sollen von der Quellensteuer ausgenommen bleiben.

Das Kernkabinett hat am Montagvormittag über das neue Bankengesetz beraten. Auf dem Tisch lag ein umfassendes Reformpaket von Finanzminister Koen Geens. Insbesondere die Absicherung der Sparguthaben vor spekulativen Anlagen soll geregelt werden. Der Entwurf der Reform von Finanzminister Koen Geens  enthält drei große Punkte.

Wichtigster Punkt: Es soll keine strikte Trennung vorgenommen werden zwischen Geschäftsbanken und Investmentbanken. Grob vereinfacht: Es soll nach wie vor möglich sein, mit dem Geld der Sparer zu spekulieren. Doch soll es dafür strenge Regeln geben: Die Banken müssen mit Netz und doppeltem Boden arbeiten; unter anderem müssen sie eine Geldreserve anlegen. Die Spekulations-Aktivitäten dürfen den Gegenwert von 2,5 Prozent des Eigenkapitals der Bank nicht überschreiten. Das geht einigen seiner Ministerkollegen nicht weit genug. Sie fordern eine striktere Trennung von Investmentbanken und Sparkassen.

Zweiter Punkt: die Bezahlung der Manager. Hier basiert sich Geens auf der entsprechenden EU-Richtlinie. Die besagt, dass ein Bonus nur noch höchstens einmal den festen Bezügen entsprechen kann. Ein Bonus darf ohnehin nur ein Ausnahmefällen ausgezahlt werden.

Drittes Kapitel: Steuervorteile. Nach den Plänen von Koen Geens sollen Zinseinkünfte bis 1.880 Euro weiterhin von der Quellensteuer ausgenommen sein. Um Diskriminierungen zu vermeiden, soll die Maßnahme aber auf andere Produkte ausgeweitet werden.

Es werden noch weitere Sitzungen des Kernkabinetts erwartet, bis ein neues Bankengesetz verabschiedungsreif ist.

Bild: Bruno Fahy (belga)

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