Vor zehn Jahren bekamen Selbständige für ihre Kinder nur die Hälfte des Kindergeldes im Vergleich zu gewöhnlichen Arbeitnehmern. Schritt für Schritt sind die Zahlungen angeglichen worden. Am 1. Juli 2014 folgt der letzte Schritt.
Dann gibt es keinen Unterschied mehr - "keine Diskriminierung mehr von Kindern von Selbständigen", sagt die zuständige Ministerin Sabine Laruelle von der MR.
Künftig zahlt der Staat also 90 Euro im Monat für das erste Kind - egal, welchen Beruf die Eltern ausüben. Bislang bekommen Selbstständige nur 84 Euro. Selbstständige können außerdem Sonderzahlungen erhalten, wenn sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Es ist übrigens die letzte Änderung, die die Föderalregierung am Kindergeld-System vornimmt. Ab dem kommenden Jahr wird die Zuständigkeit von den Gemeinschaften ausgeübt.
2,7 Millionen Kinder und Jugendliche erhalten in Belgien Kindergeld. Fast jedes zehnte Kind hat mindestens ein Elternteil, das freiberuflich arbeitet.
Bild: Laurie Dieffembacq (belga)