Das belgische Erbrecht soll modernisiert werden. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass Eltern auf jeden Fall die Hälfte ihres Nachlasses ihren Kindern vererben müssen. Die Anzahl der Kinder spielt dabei keine Rolle. Die andere Hälfte können Eltern nach ihrem Belieben vererben.
Der Gesetzesentwurf soll in den kommenden Wochen in den Senat eingebracht werden. Ziel des neuen Gesetzes ist, Eltern mehr Freiheit bei der Regelung ihres Erbes zu geben als in der bisherigen Gesetzgebung. Diese stammt noch aus napoleonischer Zeit. Sie schreibt vor, dass Eltern je nach Anzahl der Kinder bis zu drei Viertel ihres Vermögens an sie weitergeben müssen.
Kinder komplett zu enterben soll auch nach dem neuen Gesetz nicht möglich sein.
b/sh - Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq (belga)