Fluxys trage die Hauptschuld an der Explosion, die 24 Tote und 132 Verletzte gefordert hatte. Die Arbeiten, die die Explosion einer Gaspipeline ausgelöst hatten, seien eine Verkettung von Fehlern und Versäumnissen gewesen, meinte Staatsanwalt Cambier. Fluxys habe die Leitungen zu wenig kontrolliert und deshalb seine Aufsichtspflicht verletzt. Der Ankläger forderte die maximale Geldstrafe von 48.000 Euro. Haftstrafen sind nicht möglich, weil Fluxys als Unternehmen keine private Rechtspersönlichkeit besitzt und deshalb nicht wie Privatpersonen belangt werden kann.
Die geringste Schuld an der Katastrophe hätten der Bürgermeister und der Gemeindesekretär von Ath, auf dessen Gemeindegebiet Ghislenghien liegt, befand der Staatsanwalt. Deshalb beantragte er für sie Strafaufschub.
belga/pma