Der föderale Prokurator des Königs, Johann Delmulle, erklärte im Rahmen einer Pressekonferenz, sechs föderale Polizisten hätten sich bereits auf den Weg gemacht, um das Schiff zu untersuchen und die Besatzung zu befragen.
Er erinnerte daran, dass Straftaten, die auf belgischen Schiffen in internationalen Gewässern begangen werden, gleichzusetzen sind mit Straftaten auf belgischem Territorium. Zudem gebe es ein Gesetz aus dem Jahre 1928, das ausdrücklich die Piraterie unter Strafe stelle. Der föderale Prokurator sagte auch, die Verhandlungen hätten stets Vorrang gehabt, gleichzeitig seien aber auch Ermittlungen aufgenommen worden durch das Protokollieren des Ablaufs der Kaperung. Die Höchststrafe für Kaperung liegt bei 15 Jahren und für Geiselnahme bei 30 Jahren. Er zeigte sich optimistisch, dass es trotz der widrigen Umstände eine echte Chance gebe, zumindest einen Teil der Piraten identifizieren zu können.
belga/fs