Die Stallpflicht war als Vorsichtsmaßnahme gegen die Vogelgrippe erlassen worden. Mit dem Ende der Durchflugzeiten von Wildvögeln sinkt jetzt das Risiko einer möglichen Ansteckung mit dem gefährlichen Vogelgrippeerreger H5N1. Aus diesem Grund entschlossen sich die belgischen Behörden zur Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel in der Privathaltung.
Teilweise Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel in Belgien
In Belgien endet morgen die Stallpflicht für Geflügel in der Privathaltung. Nur in der Nutztierhaltung bleiben weiterhin strengere Auflagen in Kraft.