Bernard Wespael bleibt im Gefängnis. Da hilft auch keine Berufung. Vor zwei Wochen hatte die zuständige Ratskammer von Brügge entschieden, dass die Untersuchungshaft verlängert würde. Die Anwälte von Wesphael legten Berufung ein, damit landete die Akte bei der Anklagekammer von Gent.
Und wieder machten die Rechtsbeistände des wallonischen Regionalabgeordneten geltend, dass ihr Mandant nach ihrer Überzeugung parlamentarische Immunität genieße. Ausnahme ist zwar, wenn der Betreffende auf frischer Tat ertappt wird. Davon könne aber im vorliegenden Fall keine Rede sein, so die Anwälte.
Drei Stunden dauerte die Verhandlung. Am Ende folgte die Anklagekammer von Gent dem Urteil der ersten Instanz. Wesphael will jetzt vor den Kassationshof ziehen. Das höchste Gericht des Landes wird in den kommenden zwei Wochen eine Entscheidung treffen.
Der Einspruch vor dem Kassationshof hebt in keiner Weise das Urteil auf. Bernard Wesphael bleibt in U-Haft. Der 55-jährige Regionalabgeordnete wird beschuldigt, seine Frau Véronique Pirotton getötet zu haben. Der Vorfall ereignete sich Ende Oktober in einem Hotel in Ostende. Wesphael beteuert seine Unschuld und spricht von Selbstmord.
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