Diese Ansicht hat heute vor dem Europäischen Gerichtshof der Generalanwalt vertreten. Er mahnte in seinem Gutachten aber auch Belgien und Frankreich an, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Das Gutachten in dem Rechtstreit, den abgewiesene Studenten angestrengt hatten, ist nicht zwingend, die Erfahrung lehrt aber, dass das Gericht in seiner Urteilsfindung dem Gutachten meist folgt.
b/fs