Bis dahin soll der letzte Woche in Polen verhaftete 17-jährige Hauptverdächtige in seinem Ursprungsland in Haft bleiben. Das zuständige Warschauer Gericht bat die belgischen Behörden indess Auskunft darüber zu erteilen, ob dem mutmaßliche Mörder in Belgien als Minderjähriger oder als Volljähriger der Prozess gemacht werden soll. Bereits gestern hatten polnische Juristen verfassungsrechtliche Probleme bei der Auslieferung des polnischen Tatverdächtigen an Belgien geäußert.
Im April letzten Jahres hatte das polnische Verfassungsgericht geurteilt, dass der europäische Haftbefehl nicht mit dem polnischen Grundgesetz vereinbar ist. Auf Grundlage dieses europäischen Haftbefehls aber hatte Belgien einen Auslieferungsantrag gestellt.
Entscheidung über Auslieferung im Mordfall Joe Van Holsbeeck erst Ende Mai
Die Entscheidung polnischer Gerichtsbehörden zur Auslieferung des mutmaßlichen Mörders von Joe Van Holsbeeck ist auf den 31. Mai verschoben worden.