Sie erhalten in diesem Jahr einen einmaligen Sonderzuschlag von 125 Euro. Im nächsten Jahr werden es 250 Euro sein. Die Arbeitgeber sichern außerdem zu, dass die Einführung von sogenannten Tätigkeitsstufen keine Gehaltseinbußen mit sich bringt. Desweiteren erhöhen sie das Kilometergeld für den Arbeitsweg. Das Tarifabkommen wird heute den Angestellten vorgelegt.
vrt/jp