Man wisse, dass die Europäische Union das zuvor bestehende Verbot dieser Verträge in Belgien aufgehoben habe, doch ohne Rechtsrahmen werde dies zu Lasten kleiner Geschäfte gehen. Den Hintergrund bilden die Koppelverträge zweier Telefonketten, die Handys zu einem Euro anbieten, gekoppelt mit einem Mobilfunkvertrag. Föderalminister Van Quickenborne ließ inzwischen verlauten, er werde die Klage nicht untersuchen lassen. Es sei zudem unbegreiflich, dass ein Unternehmerverband kreative Unternehmer angreife. Koppelverträge seien legal, so Van Quickenborne.
b/fs