Vor einigen Wochen machte der Fall eines Zugbegleiters Schlagzeilen, der aus dem Zug stürzte und sich dabei schwer verletzte, als er einen Reisenden daran hinderte, in den abfahrenden und bereits rollenden Zug zu steigen.
Diesmal ist es der Umstand, dass ein Zug zwischen den Bahnhöfen Brüssel-Nord und Brüssel-Süd mit geöffneten Türen fuhr, weil ein Unbekannter, der dazu nicht befugt war, auf dem Bahnsteig die Abfahrprozedur auslöste. Die Bahn reichte Anzeige gegen Unbekannt ein. Die Bahnnutzervereinigung fordert, gestützt von der Bahngewerkschaft, eine neue Abfahr-Regelung, dahin gehend, dass der Zug erst abfahren könne, nachdem alle Türen geschlossen sind.
Die Bahndirektion ließ erneut verlauten, das Problem sei bekannt, darüber werde nachgedacht, aber das Problem sei vielschichtig.
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