Das Arbeitsgericht von Charleroi erklärt sich im Fall der Klage von sechs ehemaligen Ryanair-Beschäftigten für nicht zuständig. Die Mitarbeiter waren über irische Arbeitsverträge bei Ryanair beschäftigt.
Sie argumentieren, dass sie einen Großteil ihrer Arbeit in Belgien verichtet hätten und daher nach belgischem Arbeitsrecht hätten eingestellt werden müssen. Das Gericht sieht jedoch nicht genügend Beweise dafür, dass die Arbeitnehmer vom Standort in Charleroi abhingen.
Daher verweist das Gericht auf ein irisches Gericht, um die Angelegenheit zu klären.
belga/okr