Eine Tagesmutter, die einem ihr anvertrauten Kleinkind Verletzungen beigebracht haben soll, ist vom Strafgericht Mechelen aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Das Urteil wurde in Abwesenheit der Angeklagten sowie der Eltern des verletzten Kindes verkündet.
Im April 2012 wurde bei einem acht Monate alten Mädchen, das den Tag bei der Angeklagten verbracht hatte, ein Beinbruch sowie eine Hirnhauteinblutung diagnostiziert. Die Tagesmutter hat immer bestritten, etwas mit den Verletzungen des Kindes zu tun zu haben.
Zunächst durfte sie ihrer Tätigkeit als Tagesmutter weiter nachgehen. Ein halbes Jahr später wurde ihr durch den Dienst "Kind en Gezin" gekündigt.
belga/sh