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Umweltaktivist droht schwere Haftstrafe in Australien

30.10.201307:49

Ein Umweltaktivist mit belgischen Wurzeln steht in Australien vor dem Obersten Gericht. Ihm drohen zehn Jahre Haft und ein Bußgeld von 500.000 Euro. Der Umweltschützer hatte mit einer gefälschten Pressemeldung gegen ein Tagebau-Projekt protestiert. An der Börse stürzte der Aktienkurs sofort in den Keller.

Jonathan Maylors ungewöhnliche Form des Protests könnte ihn jetzt teuer zu stehen kommen. Vor dem Obersten Gericht Australiens beginnt am Freitag der Prozess. Das Bergbauunternehmen und konservative Politiker in Australien wollen aus ihm einen Präzedenzfall machen wollen, glaubt Michel Gevers, der Onkel des Umweltaktivisten. Zur Last gelegt wird dem Umweltaktivisten nicht nur Urkundenfälschung, sondern vor allem schwere Manipulation der Finanzmärkte.

Im Januar hatte Jonathan Maylor nach erfolglosen Protesten gegen das Tagebau-Projekt in einem schützenswerten Waldstück zu dem eher ungewöhnlichen Mittel gegriffen. Er hatte eine falsche Pressemitteilung mit dem Logo einer australischen Großbank - Hauptinvestor des Tagebau-Projekts - verschickt und darin deren Rückzug aus dem Projekt angekündigt. Einige Wirtschaftsblätter veröffentlichten den Text, mit der Folge, dass der Aktienkurs der Bank in nur einer halben Stunde um neun Prozent fiel.

Kurze Zeit später erholte sich der Börsenwert zwar wieder, doch das Finanzinstitut hat nach eigenen Angaben einen Imageschaden davongetragen. Die Bank habe veranlasst, dass gegen den Australier mit belgischen Wurzeln ermittelt wird, sagt sein Onkel. Und zwar an oberster Stelle, denn es ist die Banken- und Börsenaufsicht, die gegen Maylor ermittelt. "Der Vorwurf lautet Kursmanipulation und unrechtmäßige Bereicherung", so Gevers.

"Ihm ist bewusst, dass er etwas Strafbares gemacht hat", sagt der Onkel des Angeklagten. "Allerdings ist das angedrohte Strafmaß unverhältnismäßig". Während andere in ähnlichen Fällen mit kleinen Strafen davongekommen sind, drohen Maylor im Falle einer Verurteilung durch das Oberste Gericht bis zu zehn Jahre Haft und ein Bußgeld von umgerechnet 500.000 Euro.

rtbf/alk

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