Polnische Juristen fürchten verfassungsrechtliche Probleme bei der Auslieferung des polnischen Tatverdächtigen an Belgien.
Im April letzten Jahres hatte das polnische Verfassungsgericht geurteilt, dass der europäische Haftbefehl nicht mit dem polnischen Grundgesetz vereinbar ist. Auf Grundlage dieses europäischen Haftbefehls aber hat Belgien gestern einen Auslieferungsantrag gestellt. Nach der Verhaftung des 17-jährigen Polen, der des Mordes an Joe Van Holsbeeck dringend verdächtigt wird, hatte ein hoher Justizbeamter in Warschau erklärt, der 17-jährige Tatverdächtige könne an Belgien ausgeliefert, vor ein belgisches Gericht gestellt und möglicherweise verurteilt werden, eine eventuelle Haftstrafe müsste er aber in Polen absitzen.
Auslieferung des Hauptverdächtigen im Mordfall Joe Van Holsbeeck schwieger als angenommen
Die Auslieferung des in Polen verhafteten Hauptverdächtigen im Mordfall des belgischen Teenagers Joe Van Holsbeeck könnte sich schwieriger gestalten als bislang angenommen.