Das Kind darf bei seinen jetzigen Pflegeeltern in den Niederlanden bleiben. Allerdings steht die Familie weiterhin unter Aufsicht. Baby D. wurde von einer flämischen Leihmutter ausgetragen, die das Kind nach der Geburt an ein niederländisches Paar abgab, das ihr mehr Geld geboten hatte. Der biologische Vater kämpft seitdem um das Sorgerecht. In Belgien kommt auf die Leihmutter und den biologischen Vater ein Gerichtsverfahren zu.
vrt / sh