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Geldstrafe gegen Belgien wegen mangelhafter Abwasserklärung

17.10.201311:14
EuGH (Bild: Nicolas Bouvy/EPA)
EuGH (Bild: Nicolas Bouvy/EPA)

Der Europäische Gerichtshof hat eine Geldbuße von 10 Millionen Euro verhängt. Die Sanktion erfolgt wegen Missachtung der Richtlinie 91/271/EWG von 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Eine der "Sündergemeinden" ist Malmedy.

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag gegen Belgien eine Geldstrafe wegen seiner mangelhaften Abwasserklärung verhängt. Die Strafe beträgt 10 Millionen Euro. Die EU-Kommission hatte eine Strafe von 21 Millionen Euro gefordert.

Belgien ist der erste europäische Staat, der wegen der Nicht-Einhaltung der Abwasserrichtlinien vom EUGh in Luxemburg eine Strafe auferlegt bekommt. Es ist allerdings zu erwarten, dass andere Staaten folgen werden, da längst nicht alle EU-Mitglieder ihre Hausaufgaben in Sachen Abwasser gemacht haben.

Im Jahr 2004 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden, dass Belgien gegen mehrere Bestimmungen dieser Richtlinie verstoßen hatte, weil 114 Gemeinden der Flämischen Region, 60 Gemeinden der Wallonischen Region und die Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt den Anforderungen der Richtlinie 91/271 nicht nachgekommen waren.

Die Richtlinie sieht vor, dass Kommunen ab 10.000 Einwohnern mit Kläranlagen zur Abwasserreinigung ausgestattet sein müssen. Da auch neun Jahre später nicht alle Kommunen die Auflagen erfüllen, hat die EUGh jetzt das Bußgeld verhängt. Zu den Abwassersündern unter den Gemeinden gehören Malmedy und Herve.

EUGh/belga/rtbf/sh - Bild: Nicolas Bouvy (epa)

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