Die Gewerkschaften kritisieren eine neue Auflage für krankgeschriebene Arbeitnehmer. Im Zuge des Einheitsstatuts wurde vereinbart, dass Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter verpflichten können, vier Stunden pro Tag zu Hause bleiben. Damit soll eine Kontrolle durch den Vertrauensarzt des Unternehmens leichter möglich werden.
Ein Gewerkschaftssprecher bezeichnet das Vorgehen im Flämischen Rundfunk als zu großen Eingriff in die Privatssphäre. "Anders gesagt, der Arbeitnehmer kriegt eine medizinische Fußfessel", sagt Jan Vercamst von der liberalen Gewerkschaft ACLVB.
Arbeitsministerin Monica De Coninck (sp.a) relativiert die Auswirkungen. Trifft ein Vertrauensarzt den Krankgeschriebenen nicht zu Hause an, sei das weiterhin kein Grund, die Lohnfortzahlung zu stoppen. Von einem Hausarrest könne daher keine Rede sein.
vrt/okr/jp - Bild: Laurie Dieffembacq (belga)