Den Hintergrund bildet der so genannte Ministerialerlass Peeters, der dafür erst die niederländische Sprache vorschreibt und eine französische Fassung erst auf ausdrückliche Nachfrage zulässt.
In den Gemeinden mit Spracherleichterungen im Brüsseler Umland vertreten die zahlreichen frankophonen Ratsmitglieder und Bürgermeister den Standpunkt, dass in dieser Sache allein die frühere föderale Sprachengesetzgebung ausschlaggebend sei.
Die Variante von Sint-Genesius-Rode ist dabei neu: Das Peeters-Rundschreiben sieht Sanktionen für das Kollegium vor, nicht aber für gewählte Gemeinderatsmitglieder.
belga/fs