Wer schon einen Blick auf sein Sparkonto geworfen hat, dürfte es bemerkt haben: Die Banken haben einen Teil der Treueprämie ausgezahlt. Bislang war es so, dass die Banken zum Ende des Jahres die Zinsen gezahlt haben. Das fanden einige ungerecht, weil man ein ganzes Jahr darauf warten muss, obwohl die Bank ständig mit unserem Geld arbeitet.
Deswegen gilt nun: Die Banken müssen die Treueprämie vier Mal im Jahr auszahlen, zu Beginn des Quartals. Das gilt nur für die Treueprämie und Sparkonten. Der normale Basiszins wird wie gehabt zu Beginn des Jahres ausgezahlt. Viel Geld wird das für die meisten bei den niedrigen Zinssätzen allerdings nicht sein.
Fehler in der Steuererklärung: 50 Euro Strafe
Wer bei seiner Steuererklärung einen Fehler macht, muss sofort eine Strafe zahlen - egal, ob der Fehler ein Versehen war oder mutwillig eingebaut wurde. Wer falsche Angaben macht oder etwas vergisst, muss 50 Euro zahlen. Obendrauf kann natürlich noch eine saftige Strafe kommen, wenn man den Fiskus hintergangen hat. Aber die Faustregel im Finanzministerium ist ab sofort: Für jeden zusätzlichen Eintrag in die Steuererklärung verlangt die Behörde 50 Euro Gebühr.
Der provisorische Führerschein wird teurer. Statt neun kostet er jetzt 20 Euro, außerdem kann die Kommune noch einen Zuschlag verlangen.
Die Apotheker dürfen jetzt Asthma-Patienten begleiten und bekommen die Kosten dafür zurückerstattet. Untersuchungen haben nämlich ergeben, dass die Therapie besser anschlägt, wenn die Patienten beraten werden - unter anderem für den richtigen Gebrauch des Asthma-Sprays.
Außerdem können Cafés und Restaurants nun einfacher und billiger Gelegenheitsarbeiter einstellen - beispielsweise den Zusatzkellner, den man braucht, wenn viel los ist. Die Lohnkosten werden anders berechnet, nämlich pro Stunde und nicht mehr pauschal für einen halben oder einen ganzen Tag. Für den Arbeitgeber sinken die Kosten um 30 Prozent und auch der Kellner oder die Kellnerin behält mehr Nettolohn übrig.
Hubschrauber und die erste Uni-Rektorin
Die nächste Änderung dürfte hingegen nicht jeden betreffen. Die Regeln für Hubschrauberflüge werden verschärft. Starten und landen dürfen Hubschrauber - belgienweit sind zur Zeit etwas mehr als 200 registriert - beispielsweise nicht mehr in dicht besiedelten Wohngebieten, nachts nur noch auf offiziellen Heli-Landeplätzen. Rundflüge etwa bei Volksfesten sind auch nicht mehr erlaubt, weil Start und Landung an einer offiziellen Stelle stattfinden müssen.
Man kann das umgehen und einen zeitlich befristeten Landeplatz einrichten, allerdings sind die Anforderungen dafür ziemlich streng. Eine Ausnahme gibt es natürlich: Polizei- und Rettungshubschrauber sind von all diesen Maßnahmen ausgenommen. Die dürfen natürlich weiter zu jeder Tages- und Nachtzeit und überall aufsteigen und landen.
Außerdem gibt es nun eine Rektorin an der Uni Gent. Die 57-jährige Anne De Paepe ist die erste Frau an der Spitze einer belgischen Universität.
Bild: belga