Die gerichtliche Klage einer Gruppe von Missbrauchsopfern gegen die Obrigkeit der katholischen Kirche ist abgewiesen worden. Das hat das erstinstanzliche Gericht von Gent entschieden.
Zur Begründung wurden Verfahrensfehler genannt. So könne ein Opfer nicht im Namen einer Gruppe klagen. Außerdem sei das Gericht nicht befugt, den Heiligen Stuhl als Regierung des Vatikanstaates in Belgien vorzuladen. Schließlich fehlten auch konkrete Angaben zu angeblichen Fehler, die die Kirchenoberhäupter begangen haben sollen.
Eine Gruppe von 40 Missbrauchsopfern hatte eine Million Euro Entschädigung eingefordert, weil die Kirche die Angelegenheiten zum sexuellen Missbrauch unter den Teppich gekehrt habe.
belga/vrt/jp - Archivbild: epa