Eine Begründung ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes neuerdings Pflicht. Der Richter in Antwerpen hatte dies ignoriert. Die Verteidigung legte daraufhin beim höchsten Gericht des Landes Berufung ein und bekam Recht. Der Prozess, bei dem es um eine Abrechnung im kriminellen Milieu geht, muss nun in Tongeren neu verhandelt werden.
vrt/jp