Der föderale Ministerrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf für ein gemeinsames Statut für Arbeiter und Angestellte verabschiedet. Im Juli hatte Arbeitsministerin De Coninck nach langem Tauziehen einen Kompromiss mit den Sozialpartnern erzielt.
Ab dem 1. Januar 2014 gelten demnach für alle Beschäftigten dieselben Kündigungsregeln. Für einige Berufszweige gibt es bis 2018 eine Übergangsregelung.
Mit der Verabschiedung des Einheitsstatuts endet eine historische Zweiteilung, die es seit Beginn des Königreichs in Belgien gab und die vom Verfassungsgericht als diskriminatorisch bezeichnet wurde.
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