Der Staatsrat erkennt die Einfrierung der Löhne als rechtens an. Die Föderalregierung hatte im April die "Lohnnorm Null" verfügt, auf der Grundlage des Gesetzes über die Konkurrenzfähigkeit. So dürfen die Löhne nur entsprechend des Index der Lebenshaltungskosten und infolge der Lohnskalen oder Baremen steigen.
Geklagt hatten die christliche und die sozialistische Gewerkschaft. Der Staatsrat wies die Klage ab mit dem Argument, die Regierung habe die vorangegangenen Tarifgespräche der Sozialpartner nicht behindert.
belga/fs