Juli dürfen Einzelhändler keine Rabatte mehr auszeichnen oder auf Plakaten für reduzierte Ware werben. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, riskiert ein Strafgeld von bis zu 55.000 Euro. Die Sperrfrist soll es dem Kunden möglich machen, den Preis einer Ware korrekt einzuschätzen und fiktive Preisnachlässe während des Schlussverkaufs besser zu erkennen.
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