Flandern ändert sein Sprachendekret über den Sprachengebrauch im Betriebsleben. Seit 1973 müssen die Beziehungen in niederländischer Sprache sein. Der Europäische Gerichtshof urteilte aber im April dieses Jahres, dass Arbeitsverträge von beiden Vertragsparteien verstanden werden müssen, wenn es um EU-Bürger gehe. Ansonsten sei die Freizügigkeit in Europa beeinträchtigt.
Jetzt heißt es im Dekret: Die Sprache des Arbeitsvertrags sei noch stets das Niederländische, doch könne im Fall von grenzüberschreitender Anwerbung eine zweite Fassung erstellt werden, in einer der offiziellen Sprachen der EU.
Ministers Muyters, N-VA, hofft, dass diese Formulierung den EU-Vorgaben entspricht.
belga/fs - Bild: Nicolas Materlinck (belga)