Januar in eine Kinderkrippe gestürmt und hatte dort zwei Kleinkinder und eine Betreuerin erstochen. Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, hatte De Gelder eine Woche zuvor eine Seniorin in deren Privathaus ermordet. Unklar ist nach wie vor, nach welchen Kriterien er seine Opfer auswählte. Der Anwalt De Gelders sagte heute, es gebe kein Motiv für die Bluttaten. Sein Mandant sei nicht zurechnungsfähig. Wenn das Gutachten der Psychiater sich dieser Meinung anschließt, wird der junge Mann in der Psychiatrie interniert und muss sich nicht vor einem Schwurgericht verantworten.
vrt/mh