Außenminister De Gucht hatte Koekelberg Ende April eine Reihe von Befugnissen für einen Zeitraum von zwei Monaten entzogen. Der Außenminister hatte die Entscheidung getroffen, nachdem der föderale Polizeichef eine anonyme Klage gegen Innenminister De Padt nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte. Da De Padt in der Akte selber betroffen ist, kam dem Außenminister die Aufgabe zu, über Disziplinarmaßnahmen zu entscheiden.
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